Geschäftsbedingungen
1. Reservation Die Reservationsbedingungen und deren Änderungen betreffend Leistungen von Parkhotel Schloss Hünigen, werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel oder den Auftraggeber schriftlich bestätigt sind.
2. Teilnehmerzahl Falls weniger Teilnehmer Ihren Anlass besuchen, als Sie Plätze reserviert haben, bedeutet das für Sie eine Enttäuschung und für uns wirtschaftliche Schwierigkeiten. Sie verpflichten sich, Parkhotel Schloss Hünigen die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Mit Ihrer Reservation garantieren Sie uns die Bezahlung von wenigstens 85% der vereinbarten Leistungen.
3. Annullation der Reservation Absagen der Reservation betreffend Seminare, Veranstaltungen und Gruppen müssen Parkhotel Schloss Hünigen möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden.
Je später Ihre Abmeldung erfolgt, umso schwieriger wird es für das Schloss, die für Sie reservierten Betten und Räume noch belegen zu können. Deshalb müssen wir Ihnen bei einer kurzfristigen Annullation eine Entschädigung verrechnen. Dies tun wir nur, wenn sich für Ihre Reservation kein gleichwertiger Ersatz zeigt, normalerweise nach folgenden Ansätzen:
Annulation der Reservation
| Zeitraum | in % der gebuchten Leistung |
| 4 Monate | 20 % |
| 3 Monate | 30 % |
| 2 Monate | 60 % |
| 1 Monate und weniger | 80 % |
4. Weitere Bestimmungen Abendliche Verlängerungen der Veranstaltungen sind nur in Absprache mit Parkhotel Schloss Hünigen möglich. Elektronisch verstärkte Musik muss ab 23.30 Uhr in der Lautstärke reduziert und ab 00.30 Uhr beendet werden. Wird die gesetzliche Polizeistunde voraussichtlich überschritten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns, damit die erforderliche Bewilligung eingeholt werden kann. Aktivitäten im Schlosspark sind nach 21.30 Uhr untersagt.
Sie haften gegenüber Schloss Hünigen für alle Beschädigungen und Verluste, die durch Sie bzw. Ihre Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne daß Schloss Hünigen Ihnen ein Verschulden nachweisen muss. Schloss Hünigen lehnt jede Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen ab, gegenüber Geräten, Kleider, Sachen oder Materialien, die Sie, Ihre Teilnehmer, Veranstalter oder Dritte einbringen.
Zahlungsmodalität: Parkhotel Schloss Hünigen ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Ohne andere Abrede stellt Parkhotel Schloss Hünigen Ihnen jedoch die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Sie verpflichten sich, die Rechnung vor der Abreise oder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Bitte suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit der Direktion falls Schwierigkeiten auftauchen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch im Parkhotel Schloss Hünigen!




